14. Dezember 2021

Maskenpflicht (FFP2) für Beschäftigte im Handel

OaF: – Gotha (red/ad, 14. Dezember). Den Gewerbeverein Gotha erreichten Anfragen von Handelsunternehmen, ob aktuell eine Maskenpflicht für Mitarbeiter bestehe.

Andreas Dötsch, der Vorsitzende des Gewerbevereins, bat die IHK Erfurt um Auskunft: Die teilte mit, dass grundsätzlich bei 2G- und 2G+Auflagen bereits nach aktuell geltender Thüringer Verordnung für ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske bestünde.

Man erwarte keine Entschärfung dieser Regelung in der neuen, ab 21. Dezember geltenden Verordnung. Wahrscheinlicher wäre weitere Verschärfungen bei der Maskenpflicht in dem Sinne, dass die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Beteiligten erfolgt.

Allgemein, Gewerbeverein