Sehr geehrter Herr Dötsch,
Sie stellten sich 2020 der Wahl zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Erfurt, erreichten
aber nicht die nötige Stimmenzahl für eine Direktwahl.
Die Statuten der IHK Erfurt sehen vor, dass bei Ausscheiden eines unmittelbar gewählten Mitglieds der
Vollversammlung vor Ablauf seiner Amtszeit der Kandidat der gleichen Wahlgruppe im gleichen
Wahlbezirk nachrückt, der bei der Wahl nach den Bewerbern, die Mitglied der Vollversammlung geworden
sind, die höchste Stimmenzahl erreicht hat. Mit dem Ausscheiden eines Mitglieds aus der Wahlgruppe V –
Einzelhandel zum 1. August 2021 rücken Sie nun gemäß § 2 Absatz 1 der Wahlordnung in die
Vollversammlung nach. Dazu gratulieren wir Ihnen herzlich.
IHK-Wahl endet am Donnerstag. – Diese bekannten Persönlichkeiten kandidieren.